Senioren mit Pflegerin beim Spaziergang im Garten

Ihre Fragen.

Beantwortet.

Sicher stellen Sie sich verschiedenste Fragen rund um das Thema Pflegehilfsmittel. 

Auf dieser Seite finden Sie die Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen rund um die Blank CareBox, Pflegehilfsmittel und Kostenübernahme.

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Häufige Fragen (FAQ)

Klicken Sie auf die Frage um die Antworten zu sehen.

Was genau ist die Blank CareBox?

Mit der Blank CareBox erhalten Sie monatlich wichtige Pflegehilfsmittel für den Verbrauch direkt nach Hause. Die sorgfältige Auswahl der Pflegehilfsmittel, die laufende Qualitätskontrolle, die für Blank Care selbstverständlich ist und unser umfassendes KnowHow in der Pflege stellen sicher, dass Sie nur Produkte erhalten, die Ihren hohen Anforderungen gerecht werden.

Die Blank CareBox kann u.a. Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel für Hände und Flächen oder Einlagen und vieles mehr gehören.

Was kostet die Blank CareBox?

Für Menschen mit Pflegegrad sind gängige Pflegehilfsmittel im üblichen Umfang zuzahlunsgfrei und werden durch die entsprechende Pflegekasse für Sie übernommen. Monatlich steht Ihnen dazu gesetzlich zugesichert ein Budget von 40€ zu.

Selbstverständlich sind auch private Zuzahlungen möglich, wenn Ihr Bedarf den übernommenen Betrag übersteigt. Alternativ kann Ihr/e Arzt/Ärztin bestimmte Verbrauchsartikel auch per Rezept verschreiben.

Für privat versicherte Menschen

Falls Sie privat versichert sind, stellen wir Ihnen eine Rechnung aus, deren Kosten im Regelfall vollständig von der Pflegekasse übernommen werden.

Für gesetzlich versicherte Menschen

In diesem Fall rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie müssen sich um nichts kümmern – wir übernehmen den Papierkram vollständig für Sie.

Kann ich jederzeit zu Blank Care wechseln?

Ja, Sie haben das Recht, den Lieferanten für Ihre Pflegehilfsmittel selbst zu bestimmen. Entsprechende Anträge und Formulare stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung und unterstützen Sie auch bei Eingabe und Abwicklung. Kommen Sie bei Fragen gerne jederzeit auf uns zu.

Kann ich die Blank CareBox selbst zu­sammen­stellen?

Selbstverständlich. Für diesen Fall bieten wir Ihnen die Blank CareBox Flexi an, die wir für Sie gerne genau mit den Artikeln ausstatten, die Sie wirklich benötigen.

Kostet die Blank CareBox Versand?

Nein. Unsere Blank CareBoxen sind für Sie versandkostenfrei.

Vor­aus­setzungen für eine kosten­lose Blank CareBox

Menschen mit einem Pflegegrad (1,2,3,4,5) haben gemäß § 40 SGB XI einen Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Dadurch werden Kosten für Verbrauchsartikel bis zu einer Höhe von monatlich 40€ vollständig übernommen.

Wichtig: Die anspruchsberechtigte Person muss von mindestens einer Person zuhause betreut werden.

Kann ich den Inhalt meiner Blank CareBox ändern?

Selbstverständlich können Sie von Monat zu Monat den Inhalt Ihrer Blank CareBox ändern. Kontaktieren Sie uns dazu einfach, wir ändern die Kommisionierung Ihrer CareBox dann zeitnah, so dass Sie schnell die Pflegehilfsmittel erhalten, die Sie benötigen. 

Bietet Blank Care auch Assistenz im Alltag?

Ja – falls Sie auf der Suche nach Unterstützung im Alltag sind, z.B. haushaltsnahe Dienstleistungen oder Alltagsbegleitung, informieren Sie sich gerne über die Angebote der Blank Entlastungsleistungen. Ihr Wohlbefinden – unsere Herzensangelegenheit. 

Was ist drin?

Überblick über mögliche Pflegehilfsmittel in Ihrer Blank CareBox

Zu­zahlungs­befreite Pflege­hilfs­mittel

Nach §40 Abs. 2 SGB XI / Produkt­gruppe PG 54

 

Artikel Pflege­hilfs­mittel-Positions­nr.
Saugende Bettschutzeinlagen (Einmalgebrauch) 54.45.01.0001
Fingerlinge 54.99.01.0001
Einmalhandschuhe (Wunschgröße) 54.99.01.1001
Mundschutz / Medizinische Gesichtsmarken 54.99.01.2001
Partikelfilternde Halbmasken / FFP2 Masken 54.99.01.5001
Schutzschürzen (Einmalgebrauch) 54.99.01.3001
Schutzschürzen (Wiederverwendbar) 54.99.01.3002
Schutzservietten (Einmalgebrauch) 54.99.01.4001
Handdesinfektionsmittel 54.99.02.0001
Handdesinfektionstücher 54.99.02.0014
Flächendesinfektionsmittel 54.99.02.0002
Flächendesinfektionstücher 54.99.02.0015

Zu­zahlungs­pflichtige Pflege­hilfs­mittel

§ 40 Abs. 3 Satz 5 SGB XI / Produkt­gruppe PG 51

 

Artikel Pflege­hilfsmittel-Positions­nr.
Saugende Bettschutzeinlagen (wiederverwendbar) 51.40.01.4
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