Ihre Fragen.
Beantwortet.
Sicher stellen Sie sich verschiedenste Fragen rund um das Thema Pflegehilfsmittel.
Auf dieser Seite finden Sie die Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen rund um die Blank CareBox, Pflegehilfsmittel und Kostenübernahme.
Häufige Fragen (FAQ)
Klicken Sie auf die Frage um die Antworten zu sehen.
Was genau ist die Blank CareBox?
Mit der Blank CareBox erhalten Sie monatlich wichtige Pflegehilfsmittel für den Verbrauch direkt nach Hause. Die sorgfältige Auswahl der Pflegehilfsmittel, die laufende Qualitätskontrolle, die für Blank Care selbstverständlich ist und unser umfassendes KnowHow in der Pflege stellen sicher, dass Sie nur Produkte erhalten, die Ihren hohen Anforderungen gerecht werden.
Die Blank CareBox kann u.a. Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel für Hände und Flächen oder Einlagen und vieles mehr gehören.
Was kostet die Blank CareBox?
Für Menschen mit Pflegegrad sind gängige Pflegehilfsmittel im üblichen Umfang zuzahlunsgfrei und werden durch die entsprechende Pflegekasse für Sie übernommen. Monatlich steht Ihnen dazu gesetzlich zugesichert ein Budget von 40€ zu.
Selbstverständlich sind auch private Zuzahlungen möglich, wenn Ihr Bedarf den übernommenen Betrag übersteigt. Alternativ kann Ihr/e Arzt/Ärztin bestimmte Verbrauchsartikel auch per Rezept verschreiben.
Für privat versicherte Menschen
Falls Sie privat versichert sind, stellen wir Ihnen eine Rechnung aus, deren Kosten im Regelfall vollständig von der Pflegekasse übernommen werden.
Für gesetzlich versicherte Menschen
In diesem Fall rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie müssen sich um nichts kümmern – wir übernehmen den Papierkram vollständig für Sie.
Kann ich jederzeit zu Blank Care wechseln?
Ja, Sie haben das Recht, den Lieferanten für Ihre Pflegehilfsmittel selbst zu bestimmen. Entsprechende Anträge und Formulare stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung und unterstützen Sie auch bei Eingabe und Abwicklung. Kommen Sie bei Fragen gerne jederzeit auf uns zu.
Kann ich die Blank CareBox selbst zusammenstellen?
Selbstverständlich. Für diesen Fall bieten wir Ihnen die Blank CareBox Flexi an, die wir für Sie gerne genau mit den Artikeln ausstatten, die Sie wirklich benötigen.
Kostet die Blank CareBox Versand?
Nein. Unsere Blank CareBoxen sind für Sie versandkostenfrei.
Voraussetzungen für eine kostenlose Blank CareBox
Menschen mit einem Pflegegrad (1,2,3,4,5) haben gemäß § 40 SGB XI einen Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Dadurch werden Kosten für Verbrauchsartikel bis zu einer Höhe von monatlich 40€ vollständig übernommen.
Wichtig: Die anspruchsberechtigte Person muss von mindestens einer Person zuhause betreut werden.
Kann ich den Inhalt meiner Blank CareBox ändern?
Selbstverständlich können Sie von Monat zu Monat den Inhalt Ihrer Blank CareBox ändern. Kontaktieren Sie uns dazu einfach, wir ändern die Kommisionierung Ihrer CareBox dann zeitnah, so dass Sie schnell die Pflegehilfsmittel erhalten, die Sie benötigen.
Bietet Blank Care auch Assistenz im Alltag?
Ja – falls Sie auf der Suche nach Unterstützung im Alltag sind, z.B. haushaltsnahe Dienstleistungen oder Alltagsbegleitung, informieren Sie sich gerne über die Angebote der Blank Entlastungsleistungen. Ihr Wohlbefinden – unsere Herzensangelegenheit.
Was ist drin?
Überblick über mögliche Pflegehilfsmittel in Ihrer Blank CareBox
Zuzahlungsbefreite Pflegehilfsmittel
Nach §40 Abs. 2 SGB XI / Produktgruppe PG 54
Artikel | Pflegehilfsmittel-Positionsnr. |
Saugende Bettschutzeinlagen (Einmalgebrauch) | 54.45.01.0001 |
Fingerlinge | 54.99.01.0001 |
Einmalhandschuhe (Wunschgröße) | 54.99.01.1001 |
Mundschutz / Medizinische Gesichtsmarken | 54.99.01.2001 |
Partikelfilternde Halbmasken / FFP2 Masken | 54.99.01.5001 |
Schutzschürzen (Einmalgebrauch) | 54.99.01.3001 |
Schutzschürzen (Wiederverwendbar) | 54.99.01.3002 |
Schutzservietten (Einmalgebrauch) | 54.99.01.4001 |
Handdesinfektionsmittel | 54.99.02.0001 |
Handdesinfektionstücher | 54.99.02.0014 |
Flächendesinfektionsmittel | 54.99.02.0002 |
Flächendesinfektionstücher | 54.99.02.0015 |
Zuzahlungspflichtige Pflegehilfsmittel
§ 40 Abs. 3 Satz 5 SGB XI / Produktgruppe PG 51
Artikel | Pflegehilfsmittel-Positionsnr. |
Saugende Bettschutzeinlagen (wiederverwendbar) | 51.40.01.4 |
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